Spielen, das heißt experimentieren, erkunden, riskieren, sich an Regeln halten und auf das Glück hoffen. Das sind wichtige Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche frühzeitig für eine gesunde Entwicklung sammeln. Wir spielen ohne bestimmten Zweck, zur Entspannung, aus Freude und weil es gesellig ist. Wenn wir spielen, tauchen wir ein in eine spannende Welt.
Wenn das Spiel den Alltag beherrscht
Um die positiven Effekte des Spiels genießen zu können, soll es eine Ergänzung bzw. Bereicherung unseres Alltags bleiben. Wer das Spiel ins Zentrum seines Lebens stellt, verliert den Spaß daran und vor allen Dingen die Kontrolle. Wenn das Glücksspiel – ob am Automaten oder am Spieltisch – im Leben eines Menschen den Mittelpunkt einnimmt, spricht man von einem problematischen Spielverhalten oder sogar von einer Glücksspielsucht. Das Spiel wird zum Selbstzweck und beherrscht den Alltag der Spielenden. Darüber hinaus sind die Angehörigen mit diesem Thema konfrontiert. Spielsucht ist – wie andere Süchte auch – ein Familienthema.
Um besser einschätzen können, ob eine Person risikoreich oder pathologisch spielt, kann ein Selbsttest eine erste Orientierung bieten.
Regionale Fachstellen Glücksspielsucht
Beraten spielsüchtig oder problematisch spielende Personen sowie deren Angehörige. In diesem Kontext stellen sie auch Verbindungen zum Suchtkrankenhilfesystem her, beispielsweise durch die Vermittlung in eine stationäre Therapie. Darüber hinaus sind die Fachstellen in ihren jeweiligen Regionen im Rahmen der Suchtprävention tätig. Sie bieten Workshops, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen zu den Themen Glücksspiel und Medienabhängigkeit an. Zusätzlich führen sie Maßnahmen der Schuldnerberatung durch, welche auch Finanz- und Haushaltsplanung, sowie das Sichten von Unterlagen zur Bestandaufnahme der Schulden und Insolvenzanträge umfassen.
Eine Adressliste der Regionalen Fachstellen in Rheinland-Pfalz finden Sie am Ende dieser Seite.
Antrag auf Spielersperre
In Rheinland-Pfalz können sich Personen für Glücksspiele sperren lassen. Die Sperre erfolgt über das bundesweite Sperrsystem OASIS. Eine Sperre kann entweder in Zusammenarbeit mit einer Berater:in aus einer Regionalen Fachstelle Glücksspielsucht oder eigenverantwortlich erfolgen.
Selbsthilfeangebote
Die Selbsthilfe im Bereich Glücksspielsucht leistet einen wichtigen Beitrag im Rahmen des Suchtkrankenhilfesystems. Viele Regionale Fachstellen bieten Selbsthilfegruppen an oder können zu einem Selbsthilfeangebot vermitteln. Mit Fragen zu den Angeboten der Regionalen Fachstellen Glücksspielsucht in Ihrer Region, wenden Sie sich am besten direkt an die jeweilige Fachstelle. Über dieses Angebot hinaus bestehen in Rheinland-Pfalz Selbsthilfegruppen der "Anonymen Spieler" welche Sie unter https://www.anonyme-spieler.org einsehen können. Rund um das Thema Selbsthilfe stehen Ihnen auch auf https://www.selbsthilfe-rlp.de Informationen zur Verfügung, u.a. die Adressen der einzelnen Selbsthilfeunterstützungsstellen. Unter https://gluecksspielsucht-selbsthilfe.de finden Sie alle wichtigen Informationen zur Glücksspielsucht-Selbsthilfe in Deutschland und unter https://gluecklichsuechtig.de einen Podcast zur Selbsthilfe bei Glücksspielsucht.
Unsere Aufgabengebiete
Im Rahmen des Landesprogrammes „Glücksspielsuchtprävention und Beratung Spielsüchtiger“ besetzt das Team Suchtprävention des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, die koordinierende Landesfachstelle Prävention der Glücksspielsucht und Medienabhängigkeit in Rheinland-Pfalz.
Zu den zentralen Aufgaben der Fachstelle Prävention der Glücksspielsucht gehört unter anderem die Koordination und Betreuung der Regionalen Fachstellen Glücksspielsucht in RLP, die Erstellung und Vermittlung von Informationen zu den Themen Glücksspielsucht und Medienabhängigkeit sowie die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in den bundesweiten Arbeitskreisen der Länderkoordinator*innen Glücksspielsucht und Medienabhängigkeit.
An wen richtet sich unser Präventionsangebot?
- Fachkräfte der Regionalen Fachstellen Glücksspielsucht in Rheinland-Pfalz,
- Multiplikator:innen der außerschulischen und der schulischen Suchtprävention,
- Vertreter:innen und Vertreter der Selbsthilfe,
- Mitarbeiter:innen und Führungskräfte der Anbieter von Glücksspielen.