Sobald Sie als Beratungslehrkraft alle fünf Module A–E der Grundausbildung Suchtprävention (GASP) absolviert haben, können Sie das GASP-Gesamtzertifikat beantragen.
Das Zertifikat wird durch das Bildungsministerium, das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als Anbieter der Grundausbildung unterschrieben. Die Ausstellung erfolgt durch das LSJV.